Was ändert sich für Kassen ab dem 1. Januar 2020

Neu ab 2020

TSE- Technische Sicherheitseinrichtung (Auszug aus AEAO)
Inhaltsverzeichnis AEAO:

3. Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
3.1 Anforderungen an die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
3.2 Komponenten der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
3.3 Protokollierung von Vorgängen durch die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
3.4 Anwendungs- und Protokolldaten
3.5 Ablauf der Protokollierung
3.6 Begriffsdefinitionen zur Protokollierung
4. Einheitliche digitale Schnittstelle für steuerliche Außenprüfungen und Nachschauen

Meldepflicht für Kassensysteme und Technische Sicherheitseinrichtung (TSE):

1. Steuernummer des Steuerpflichtigen (USt-ID oder Wirtschafts-ID)
2. Art, Seriennummer und Zertifizierungs-ID der TSE
3. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
4. Anzahl und Standort der insgesamt eingesetzten elektronischen
Aufzeichnungssysteme (je Betriebsstätte/Einsatzort)
5. Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
6. Datum der Anschaffung
7. Datum der Außerbetriebnahme

Belegausgabepflicht

1. Sie müssen einen Beleg ausgeben, die Frage, ob der Kunde einen Beleg
wünscht, entbindet Sie nicht davon.
2. Sie können einen Beleg in gedruckter Form oder in elektronischer Form
erstellen.
3. Eine Pflicht des Kunden, den Beleg mitzunehmen, besteht nicht.
4. Sie können beim zuständigen Finanzamt eine Befreiung von der Belegausgabe im Einzelfall beantragen.
5. Der Beleg ist im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Beendigung des Vorgangs auszugeben.
6. Eine alleinige Anzeige in einem Kundendisplay reicht nicht aus.

DSFinV-K:

1. DSFinV-K bedeutet:
„Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“.
2. Für elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder
Registrierkassen (vgl. AEAO zu § 146a, Nr. 1.2) gilt die DSFinV-K.
3. Hierbei ist unerheblich, ob die Kassen TSE-fähig sind oder nicht
(bauartenbedingte Übergangsperiode bis 31.Dezember 2022).
4. CASIO erfüllt bereits heute die DSFinV-K (notwendig : EDE-IPL (Firmware von CASIO), LoxBox, Taxonomieschnittstelle, CESF)
5. Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme
(DSFinV-K 2.0) https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html

Durchgängig Digitaler Prozess

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