Gesetzliche Änderungen ab dem 01.01.2020

Casio Kassensysteme
Casio Kassensysteme

Das Gesetz zum Schutz vor „Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, vom 22.Dezember 2016 sieht vor, das elektronische Aufzeichnungssysteme ab dem 01. Januar 2020 wirksamer vor Eingriffen und Manipulationen geschützt werden sollen. Die wesentlichen Punkte sind:

  • Das elektronische Aufzeichnungssystem muss über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen (§146a Abs. 1 AO). Der Einsatz ist verpflichtend.
  • Es besteht eine „Belegausgabepflicht (§146a Abs. 2 AO), sowie eine mögliche Befreiung von dieser Pflicht nach §148 und dem Ermessen der Finanzbehörden.
  • Die technische Sicherheitseinrichtung muss durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden (§146a Abs. 3 AO).
  • Es besteht eine Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme an das zuständige Finanzamt (§146a Abs. 4 AO). Neben dem Namen und der Steuernummer des Steuerpflichtigen, muss u. a. auch die Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme, deren Seriennummern, Datum der Anschaffung, aber auch das Datum der Außerbetriebnahme, dem Finanzamt gemeldet werden.

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